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Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten:
a/ Auftragnehmer ist verantwortlich für:
· Sicherstellung der Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Einhaltung der Grundsätze der
Arbeitssicherheit, die im Arbeitsgesetzbuch, Gesetz des NR der SR Nr. 309/2007 des Gesetzbuches, in
der Anordnug des Slowakischen Instituts für Arbeitssicherheit Nr. 59/1982 des Gesetzbuches, in der
Fassung der Anordnung 484/1990 des Gesetzbuches, Anordnung des Slowakischen Instituts für
Arbeitssicherheit Nr. 374/1990 des Gesetzbuches, Nr. 11/1975 des Gesetzbuches und in weiteren, den
Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes regelnden Rechtsnormen bestimmt sind
· die Ausstattung seiner Angestellten mit persönlichen Schutzmitteln, die den Angestellten vor nicht
behebbaren, im Arbeitsprozess entstehenden Risiken schützen, und Kontrolle ihrer Anwendung. Die
Angestellten des Auftragnehmers müssen eine mit dem Logo des Auftragnehmers gekennzeichnete
Arbeitskleidung benutzen.
· die Passierbarkeit der brandschutztechnischen Mittel jederzeit zu sichern
b/ Angestellte des Auftragnehmers sind verpflichtet:
· sich nur in bestimmten Arbeitsstätten und Räumen bewegen; es ist verboten, in Fertigungsräumen der
SaarGummi Slovakia, s. r. o. Fahrrad zu benutzen.
· Stillschweigen über Tatsachen zu bewahren, über die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erfahren
· Eingangsanleitung im Bereich des EMS durch Anstudieren von Grundsätzen
Environmentmanagementsystem – ISO 14001 in SaarGummi Slovakia, s. r. o. zu absolvieren
· Eingangstraining im Bereich der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes zu absolvieren
· die Passierbarkeit von Straßen, Handhabungsgassen, Zugängen zu elektrischen Schaltanlagen,
Feuerlöschgeräten nicht zu beeinträchtigen, feuergefährliches Material nicht in brandgefährlichen
Räumen des Objekts und in Fluchtwegen zu lagern
· den Rauchverbot und Vorschriften über die Benutzung des freien Feuers einzuhalten
· Sozialeinrichtungen der SaarGummi Slovakia, s. r. o. zu benutzen
· Bestimmungen der STN 65 0201 bei der Manipulation mit feuergefährlichen Flüssigkeiten einzuhalten
· Bestimmungen des Gesetzes des SNR Nr. 314/2001 des Gesetzbuches im Laut späterer Ergänzungen
und Änderungen über den Brandschutz, der Anordnung des Innenministeriums der SR Nr. 121/2002 des
Gesetzbuches über die Brandvermeidung, und auch der gültigen Dokumentation des Brandschutzes der
Gesellschaft einzuhalten
· Anweisungen der Fachangestellten des Feuerstechnikers und des autorisierten Sicherheitstechnikers der
SG SK zu respektieren
· die Entstehung eines unerwünschten Vorfalls wie Arbeitsunfall, Brand, Schadensfall an der Anlage,
Entweichung von Schmutzstoffen in die Arbeitsumgebung und Umwelt dem verantwortlichen
Angestellten des Auftraggebers zu melden
· Bedingungen, Behälter zum Abfallsammeln und für Abfalltrennung an Arbeitsstätten im Sinne der mit
dem Umweltschutz und Abfallgesetz Nr. 223/2001 des Gesetzbuches zusammenhängenden Vorschriften
zu sichern
· Auftragnehmer und sein Unterauftragnehmer sind verpflichtet, den Abfall aus den für die Ausübung der
bestellten Tätigkeiten eingeführten Materialien und Rohstoffen und den bei der Tätigkeit entstandenen
kommunalen Abfall auf eigene Kosten zu beseitigen
· falls Behälter der Firma SaarGummi Slovakia, s.r.o. für den üblichen Trennabfall (Packpapier für
Lebensmittel, Kunststoffflaschen, Becher aus Automaten) benutzt werden, sind die Angestellten des
Auftragnehmers verpflichtet, die Abfalltrennung nach der Behälterkennzeichnung zu akzeptieren
· Auftragnehmer darf im Areal der SaarGummi Slovakia, s. r. o. keine zeitweilige Abfallplätze bilden
· es ist verboten, in die SaarGummi Slovakia, s. r. o. Abfall jeglicher Art einzuführen
· am Ende jedes Arbeitstages für angemessene Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und in den für
Vorbereitungsarbeiten und Ablage des Materials des Auftragnehmers zugeteilten Räumen zu sorgen
· Transportmittel, mobile Mechanismen, technologische Anlagen des Auftragnehmers müssen gesetzliche
Forderungen der Kontrollen des technischen Stands erfüllen, Erdölstoffe, Chemikalien dürfen nicht
entweichen, Abgase müssen außerhalb der Fertigungshalle geführt werden, sie dürfen durch
übermäßigen Rauch nicht die Arbeitsumgebung und Umwelt verschmutzen. Wenn sie nicht arbeiten,
muss ihr Motor abgeschaltet sein. Im Areal müssen die Straßenverkehrsregeln eingehalten werden
· in der SaarGummi Slovakia, s. r. o. benutzte Handhabungsmittel (Hubstapler) müssen ordentlich mit
dem Logo des Auftragnehmers gekennzeichnet sein
· Nichtrespektieren der angeführten Forderungen an Ordnung und Sauberkeit wird als Verletzung der
Vertragsbeziehungen mit Möglichkeit der Auferlegung einer Strafe von Seiten der mit der physischen
Kontrolle betrauten Angestellten klassifiziert
c/ Auftraggeber ist verpflichtet:
· die Angestellten des Auftragnehmers mit der Berechtigung für den Eintritt in die Räume der Gesellschaft
auszustatten
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